EL-Rückvergütung
Zweck: Dieses Merkblatt erklärt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Ausgaben für Begleitung im Alltag (nicht-medizinisch, ohne Haushaltstätigkeiten wie Putzen/Kochen/Waschen) beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ) als Krankheits- und Behinderungskosten (ELKK) einreichen.
1) Wer kann einreichen?
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV.
- Es handelt sich um Begleitung (z. B. Begleitung zu Arzt-/Therapie-Terminen, Spaziergänge, soziale Aktivierung, Anwesenheit/Sicherheitsgefühl, Tagesstruktur)
- Die Notwendigkeit der Begleitung kann ärztlich bestätigt werden (kann vom SVZ verlangt werden).
Anerkannter Kostenrahmen (Richtwerte Thurgau):
- Bis CHF 25.– pro Stunde (Begleitung durch nicht anerkannte Organisation/Privatperson).
- Maximal CHF 4’800.– pro Kalenderjahr.
Darüberhinausgehende Kosten bleiben privat.
2) So gehen Sie vor – Schritt für Schritt
1. Leistung & Rechnung: Sie erhalten von Gut begleitet eine transparente Rechnung (Leistungsbezeichnung „Begleitung (ELKK)“, Datum, Einsatzzeiten/Stunden, Ansatz, Total).
2. Bezahlen & Belege aufbewahren: Begleichen Sie die Rechnung. Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg (z. B. eBanking-Bestätigung/QR-Quittung) auf.
3. Unterlagen sammeln:
- Rechnung von Gut begleitet
- Zahlungsbeleg
- Falls vorhanden/verlangt: Ärztliche Bestätigung zur Notwendigkeit der Begleitung
- Falls vom SVZ angefordert: Bedarfsabklärung
4. Formular ausfüllen: „ELKK – Einreichung von Belegen“ (SVZ Thurgau).
5. Einreichen beim SVZ: Senden Sie Formular + Unterlagen (Kopien genügen) direkt an das SVZ-Thurgau (Adresse unten) – per Post oder gemäss Online-Schalter.
6. Frist beachten: Reichen Sie spätestens innerhalb von 15 Monaten ab Rechnungsdatum ein. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch.
3) Was wird NICHT vergütet?
- Fahr-/Kilometerpauschalen des Anbieters (z. B. km-Ansatz von Gut begleitet) werden in der Regel nicht als ELKK übernommen.
- Honoraranteile über CHF 25.–/h sowie über die Jahreslimite hinaus bleiben privat.
Hinweis zu Transportkosten der versicherten Person: Eigene Fahrkosten der versicherten Person (z. B. zum nächstgelegenen Behandlungsort) können – je nach Situation – separat als ELKK berücksichtigt werden (Autokosten gemäss Vorgaben). Quittungen bitte aufbewahren und separat einreichen.
4) Auszahlung
Das SVZ prüft Ihre Unterlagen und überweist den anerkannten Anteil (bis CHF 25.–/h, maximal CHF 4’800.–/Jahr). Die Entscheidung über Umfang und Anerkennung liegt beim SVZ-Thurgau.
5) Checkliste
- Ich beziehe EL.
- Rechnung von Gut begleitet liegt vor (Datum, Zeiten/Stunden, Ansatz, Total).
- Rechnung bezahlt und Zahlungsbeleg vorhanden.
- Formular „ELKK – Einreichung von Belegen“ ausgefüllt.
- Ärztliche Bestätigung/Bedarfsabklärung beigelegt (falls verlangt).
- Frist 15 Monate ab Rechnungsdatum eingehalten.
6) Ablauf Online Einreichung (Checkliste Punkt 4)
ELKK Online einreichen öffnen.
- Persönliche Daten der EL-beziehenden Person eingeben (Kontakt, AHV-Nr.).
- Kostenart wählen/ins Freitextfeld schreiben: Begleitung (nicht-medizinisch), privat / nicht anerkannte Organisation.
- Rechnungsangaben erfassen: Datum/Zeitraum, genaue Stunden, Ansatz CHF 25.–/h, Totalbetrag.
- Beilagen hochladen: Rechnung + Zahlungsbeleg; ggf. ärztliche Bestätigung; falls vom SVZ verlangt: Bedarfsabklärung (unter „Formulare zu diesem Thema“).
- Bankangaben (IBAN) prüfen, senden und Bestätigung speichern.
- Frist: spätestens innerhalb von 15 Monaten ab Rechnungsdatum einreichen
7) Kontakt & Einreichadresse
Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ)
St. Gallerstrasse 11, Postfach, 8501 Frauenfeld
Telefon: 058 225 75 75
(Abgabe per Post oder gemäss Online-Schalter des SVZ)
Fragen zu Ihrer Rechnung / Begleitung?
Gut begleitet – Begleitung im Alltag
Kontakt: Yves Schneller
Telefon: 076 598 69 85
Rechtlicher Hinweis: Dieses Merkblatt dient der Orientierung. Massgebend sind die kantonalen/gesetzlichen Bestimmungen und die Beurteilung durch das SVZ Thurgau. Stand: 11.10.2025.