EL-Rückvergütung

 

Zweck: Dieses Merkblatt erklärt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Ausgaben für Begleitung im Alltag (nicht-medizinisch, ohne Haushaltstätigkeiten wie Putzen/Kochen/Waschen) beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ) als Krankheits- und Behinderungskosten (ELKK) einreichen. 



1) Wer kann einreichen? 

  • Sie beziehen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV.
  • Es handelt sich um Begleitung (z. B. Begleitung zu Arzt-/Therapie-Terminen, Spaziergänge, soziale Aktivierung, Anwesenheit/Sicherheitsgefühl, Tagesstruktur)
  • Die Notwendigkeit der Begleitung kann ärztlich bestätigt werden (kann vom SVZ verlangt werden).

Anerkannter Kostenrahmen (Richtwerte Thurgau): 

  • Bis CHF 25.– pro Stunde (Begleitung durch nicht anerkannte Organisation/Privatperson).
  • Maximal CHF 4’800.– pro Kalenderjahr.

Darüberhinausgehende Kosten bleiben privat. 



 

2) So gehen Sie vor – Schritt für Schritt 

1. Leistung & Rechnung: Sie erhalten von Gut begleitet eine transparente Rechnung (Leistungsbezeichnung „Begleitung (ELKK)“, Datum, Einsatzzeiten/Stunden, Ansatz, Total). 

2. Bezahlen & Belege aufbewahren: Begleichen Sie die Rechnung. Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg (z. B. eBanking-Bestätigung/QR-Quittung) auf. 

3. Unterlagen sammeln: 

  • Rechnung von Gut begleitet
  • Zahlungsbeleg
  • Falls vorhanden/verlangt: Ärztliche Bestätigung zur Notwendigkeit der Begleitung
  • Falls vom SVZ angefordert: Bedarfsabklärung

4. Formular ausfüllen: „ELKK – Einreichung von Belegen“ (SVZ Thurgau). 


5. Einreichen beim SVZ: Senden Sie Formular + Unterlagen (Kopien genügen) direkt an das SVZ-Thurgau (Adresse unten) – per Post oder gemäss Online-Schalter. 

6. Frist beachten: Reichen Sie spätestens innerhalb von 15 Monaten ab Rechnungsdatum ein. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch. 


3) Was wird NICHT vergütet? 

  • Fahr-/Kilometerpauschalen des Anbieters (z. B. km-Ansatz von Gut begleitet) werden in der Regel nicht als ELKK übernommen.
  • Honoraranteile über CHF 25.–/h sowie über die Jahreslimite hinaus bleiben privat.

Hinweis zu Transportkosten der versicherten Person: Eigene Fahrkosten der versicherten Person (z. B. zum nächstgelegenen Behandlungsort) können – je nach Situation – separat als ELKK berücksichtigt werden (Autokosten gemäss Vorgaben). Quittungen bitte aufbewahren und separat einreichen. 



4) Auszahlung 

Das SVZ prüft Ihre Unterlagen und überweist den anerkannten Anteil (bis CHF 25.–/h, maximal CHF 4’800.–/Jahr). Die Entscheidung über Umfang und Anerkennung liegt beim SVZ-Thurgau. 



 

5) Checkliste 

  • Ich beziehe EL.
  • Rechnung von Gut begleitet liegt vor (Datum, Zeiten/Stunden, Ansatz, Total).
  • Rechnung bezahlt und Zahlungsbeleg vorhanden.
  • Formular „ELKK – Einreichung von Belegen“ ausgefüllt.
  • Ärztliche Bestätigung/Bedarfsabklärung beigelegt (falls verlangt).
  • Frist 15 Monate ab Rechnungsdatum eingehalten.

 

6) Ablauf Online Einreichung (Checkliste Punkt 4) 

ELKK Online einreichen öffnen. 

-       Persönliche Daten der EL-beziehenden Person eingeben (Kontakt, AHV-Nr.). 

-       Kostenart wählen/ins Freitextfeld schreiben: Begleitung (nicht-medizinisch), privat / nicht anerkannte Organisation

-       Rechnungsangaben erfassen: Datum/Zeitraum, genaue Stunden, Ansatz CHF 25.–/h, Totalbetrag. 

-       Beilagen hochladen: Rechnung + Zahlungsbeleg; ggf. ärztliche Bestätigung; falls vom SVZ verlangt: Bedarfsabklärung (unter „Formulare zu diesem Thema“). 

-       Bankangaben (IBAN) prüfen, senden und Bestätigung speichern. 

-       Frist: spätestens innerhalb von 15 Monaten ab Rechnungsdatum einreichen 

 



7) Kontakt & Einreichadresse 

Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ)
St. Gallerstrasse 11, Postfach, 8501 Frauenfeld
Telefon: 058 225 75 75
(Abgabe per Post oder gemäss Online-Schalter des SVZ) 

Fragen zu Ihrer Rechnung / Begleitung?
Gut begleitet – Begleitung im Alltag
Kontakt: Yves Schneller
Telefon: 076 598 69 85 



Rechtlicher Hinweis: Dieses Merkblatt dient der Orientierung. Massgebend sind die kantonalen/gesetzlichen Bestimmungen und die Beurteilung durch das SVZ Thurgau. Stand: 11.10.2025. 

Offizielle Seite des SVZTG